20. GV am 22. April 2016 in Ennetbürgen
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zur GV.
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Abstimmung am 5. Juni 2016
Wir wollen eine Regelung für Wohnbauten mit vier bis acht Wohnungen ins Nidwaldner Gesetz aufnehmen. Diese neuen Wohnbauten sollen in Zukunft so gebaut werden, dass der Zugang und die Wohnungen bei Bedarf angepasst werden können (d.h. Aussenzugang und Treppenhaus genug breit für Nachrüstung mit einem Treppenlift, keine Türen schmaler als 80 cm, Grundfläche Küche und Bad genug gross für Anpassung).
Weitere Informationen auf Hindernisfreier-Wohnen.ch

Bauen ohne Hindernisse
Oft sind es kleine Details, die bei der Planung eines Neubaus oder bei einem Umbau berücksichtigt werden müssen, um behinderten und älteren Menschen das Leben zu erleichtern. Unsere Erfahrung macht uns für Sie zum kompetenten Berater – fragen Sie uns!
Unsere Zielsetzung
- Beratung/Fachinformation
- Beratung von direktbetroffenen Behinderten, Angehörigen oder deren Vertreter
- Beratung von Architekten, Bauherren und Behörden (aufgrund von Plänen, Besichtigungen und Besprechungen)
- Informationsvermittlung auf Anfragen
- Interessenvertretung/Öffentlichkeitsarbeit (fachspezifisch)
- Vorstösse bei Behörden, Architekten oder Bauherrschaft, um zu gewährleisten, dass bei Neubauten keine Hindernisse und Barrieren erstellt werden
- Vorstösse bei Behörden und Privateigentümern, damit Hindernisse bei bestehenden Bauten und Anlagen beseitigt werden
- Frühzeitiges reagieren bei allen wichtigen Bauvorhaben
- Vorstösse zur Regelung in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien (Einspracherecht)
- Aktionen zur Verbesserung des Problembewusstseins